Ärzte vor dem Ruhestand sollten ihre Risikolebensversicherung auf den Prüfstand stellen – bei abbezahlter Immobilie und erwachsenen Kindern kann sie gekündigt werden, bei laufenden Krediten oder Versorgungslücken des Ehepartners bleibt sie hingegen wichtig. Eine individuelle Bedarfsanalyse ist in dieser Phase entscheidend.

Hintergrund

Die Risikolebensversicherung sichert Hinterbliebene bei Tod des Versicherten ab. In der Lebensphase vor dem Ruhestand ändert sich der Bedarf: Die Kinder sind oft finanziell unabhängig, die Immobilie ist häufig abbezahlt, und die Versorgungswerkrente sichert den Ehepartner über die Hinterbliebenenrente ab. Eine Fortführung ist sinnvoll, wenn noch Praxis- oder Immobilienkredite laufen, der Ehepartner keine eigene ausreichende Altersvorsorge hat oder die Hinterbliebenenrente des Versorgungswerks gering ausfällt.

Wann gilt das nicht?

Bei schuldenfreiem Vermögen und gesicherter Hinterbliebenenversorgung kann die Risikolebensversicherung gekündigt werden. Ein Neuabschluss im Alter ab 60 ist selten wirtschaftlich sinnvoll.

Ärzteversichert prüft für Ärzte vor dem Ruhestand die Notwendigkeit bestehender Risikolebensversicherungen und berechnet, ob die Hinterbliebenenversorgung auch ohne diese Police ausreicht.

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