Eine private Unfallversicherung gewinnt für Ärzte vor dem Ruhestand an Bedeutung, da die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel mit dem Renteneintritt endet und die Unfallversicherung als dauerhafte Absicherung gegen Invaliditätsfolgen bestehen bleibt. Sie schließt die entstehende Schutzlücke nach dem Auslaufen der BU.

Hintergrund

Die meisten BU-Versicherungen enden mit dem 65. oder 67. Lebensjahr. Ab diesem Zeitpunkt besteht bei einem schweren Unfall kein Einkommensschutz mehr – die private Unfallversicherung zahlt hingegen lebenslang bei dauerhafter Invalidität. Für Ärzte vor dem Ruhestand empfiehlt sich eine Grundsumme von 100.000–200.000 € mit einer Progression von mindestens 300 %. Die Kosten liegen bei 150–350 € jährlich. Zusatzleistungen wie Unfallrente, Krankenhaustagegeld und Reha-Beihilfe runden den Schutz ab.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit sehr hohem Vermögen, das auch bei Invalidität Pflege und Lebensunterhalt langfristig sichert, können auf eine Unfallversicherung verzichten. Eine Pflegezusatzversicherung kann die sinnvollere Ergänzung sein.

Ärzteversichert berät Ärzte vor dem Ruhestand zur nahtlosen Übergangsplanung von der BU-Versicherung zur Unfallversicherung und identifiziert die optimale Deckungskombination.

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