Niedergelassene Allgemeinmediziner benötigen eine Betriebsunterbrechungsversicherung, da ein Sachschaden wie Feuer, Leitungswasser oder Einbruch die Praxis wochenlang lahmlegen kann, während Miete, Personalkosten und Leasingraten weiterlaufen. Die Versicherung ersetzt den entgangenen Praxisumsatz und sichert die wirtschaftliche Existenz.

Hintergrund

Allgemeinmedizinische Praxen haben typischerweise monatliche Fixkosten von 8.000–20.000 € (Miete, MFA-Gehälter, Versicherungen, Praxiskredit). Bei einem Wasserschaden oder Brand kann die Wiederherstellung mehrere Monate dauern. Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt einen vereinbarten Tagessatz, der diese Fixkosten deckt. Für Allgemeinmediziner empfiehlt sich ein Tagessatz von 300–800 € bei einer Haftzeit von maximal drei Tagen. Die Jahresprämie liegt bei 200–600 €.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Allgemeinmediziner in Kliniken oder MVZ benötigen keine eigene Betriebsunterbrechungsversicherung. Hausbesuche-orientierte Praxen mit geringen Fixkosten haben ein niedrigeres Risiko.

Ärzteversichert berechnet den individuellen Deckungsbedarf für allgemeinmedizinische Praxen und findet den Tarif, der die spezifischen Fixkosten optimal absichert.

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