Allgemeinmediziner mit digitaler Patientenverwaltung, Telematikinfrastruktur-Anbindung und elektronischer Patientenakte sollten eine Cyber-Versicherung abschließen, da ein Hackerangriff oder Datenverlust neben dem Betriebsausfall auch meldepflichtige DSGVO-Verstöße und hohe Bußgelder nach sich ziehen kann. Hausarztpraxen sind aufgrund ihrer oft begrenzten IT-Sicherheit ein häufiges Ziel.

Hintergrund

Allgemeinmedizinische Praxen verarbeiten große Mengen sensibler Gesundheitsdaten und sind über die Telematikinfrastruktur vernetzt. Eine Cyber-Versicherung deckt die Kosten für IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Benachrichtigung betroffener Patienten, Rechtsberatung bei DSGVO-Verstößen und den Betriebsausfall. Die Prämien für Einzelpraxen liegen bei 300–800 € jährlich. Besonders relevant: Ransomware-Angriffe, bei denen Praxisdaten verschlüsselt und Lösegeld gefordert wird, nehmen im Gesundheitssektor stark zu.

Wann gilt das nicht?

Praxen ohne digitale Patientenakte und ohne Internetanbindung der Praxissysteme haben ein geringeres Cyber-Risiko. Allerdings ist die TI-Anbindung mittlerweile für alle Vertragsärzte verpflichtend.

Ärzteversichert vergleicht Cyber-Versicherungen für allgemeinmedizinische Praxen und achtet auf praxisrelevante Leistungen wie IT-Soforthilfe und DSGVO-Rechtsschutz.

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