Eine D&O-Versicherung (Directors and Officers) ist für Allgemeinmediziner dann relevant, wenn sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), eines MVZ oder einer Praxis-GmbH Leitungsentscheidungen treffen – sie schützt das Privatvermögen bei Managementfehlern. Für Einzelpraxen ist sie in der Regel nicht erforderlich.
Hintergrund
Die D&O-Versicherung deckt Schadensersatzansprüche ab, die aus Fehlentscheidungen der Geschäftsführung resultieren – etwa bei fehlerhaften Investitionsentscheidungen, Verstößen gegen Compliance-Pflichten oder mangelhafter Personalführung. In einem MVZ mit mehreren Gesellschaftern können gegenseitige Ansprüche entstehen. Die Versicherungssummen liegen für ärztliche Kooperationen bei 500.000 bis 3 Millionen Euro, die Prämie bei 500–2.000 € jährlich.
Wann gilt das nicht?
Allgemeinmediziner in Einzelpraxis ohne Gesellschaftsform benötigen keine D&O-Versicherung, da Entscheidungs- und Haftungsträger identisch sind. Ebenso gilt: Angestellte Allgemeinmediziner ohne Leitungsfunktion sind nicht persönlich haftbar.
Ärzteversichert prüft für Allgemeinmediziner in Kooperationsformen, ob eine D&O-Versicherung sinnvoll ist, und empfiehlt passende Deckungssummen.
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