Niedergelassene Allgemeinmediziner benötigen eine Krankentagegeldversicherung, da sie als Selbstständige keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben und bei längerer Krankheit sowohl der Praxisumsatz als auch das persönliche Einkommen entfallen. Das Krankentagegeld überbrückt die Zeit bis zum Einsetzen einer BU-Rente oder der Genesung.

Hintergrund

Für niedergelassene Allgemeinmediziner besteht bei Krankheit kein Arbeitgeberschutz: Ab dem ersten Tag ohne Praxis entstehen Einnahmeausfälle, während Fixkosten weiterlaufen. Das Krankentagegeld greift üblicherweise ab dem 15. oder 43. Tag (je nach Tarif) und zahlt einen vereinbarten Tagessatz. Empfohlen wird ein Tagessatz, der die persönlichen Lebenshaltungskosten und die laufenden Praxisfixkosten abdeckt – typisch 150–300 € täglich. Die Prämie hängt von Alter, Gesundheitszustand und Karenzzeit ab.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Allgemeinmediziner erhalten sechs Wochen Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeld von der GKV oder Krankentagegeld von der PKV. Eine separate Police ist für sie in der Regel nicht nötig.

Ärzteversichert berät niedergelassene Allgemeinmediziner zur optimalen Karenzzeit und Tagessatzhöhe beim Krankentagegeld – abgestimmt auf die individuellen Praxiskosten.

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