Eine Praxisausfallversicherung ist für niedergelassene Allgemeinmediziner essenziell, da bei krankheitsbedingtem Ausfall des Praxisinhabers der gesamte Praxisumsatz einbricht, während Miete, Personalkosten und Leasingraten weiterlaufen. Die Versicherung zahlt einen Tagessatz ab einer vereinbarten Karenzzeit und sichert so die Praxisexistenz.
Hintergrund
Allgemeinmedizinische Einzelpraxen sind besonders abhängig vom Praxisinhaber – fällt dieser aus, können die Patienten in der Regel nicht von einem Vertreter behandelt werden. Die Praxisausfallversicherung zahlt bei Krankheit, Unfall oder Tod des Inhabers einen täglichen Festbetrag. Empfohlen wird ein Tagessatz von 300–800 €, der die monatlichen Fixkosten der Praxis abdeckt. Die Karenzzeit liegt üblicherweise bei 14 oder 28 Tagen, die Leistungsdauer bei 6–24 Monaten. Die Jahresprämie beträgt für Allgemeinmediziner ca. 600–1.500 €.
Wann gilt das nicht?
In Gemeinschaftspraxen mit mehreren Allgemeinmedizinern kann der Partner die Patienten teilweise weiterversorgen, sodass der Deckungsbedarf geringer ist. Angestellte Allgemeinmediziner benötigen keine Praxisausfallversicherung.
Ärzteversichert berechnet für allgemeinmedizinische Praxen den optimalen Tagessatz und die passende Karenzzeit der Praxisausfallversicherung.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →