Niedergelassene Allgemeinmediziner mit Familie und laufenden Praxiskrediten sollten eine Risikolebensversicherung abschließen, da die Hinterbliebenenrente des Versorgungswerks in vielen Fällen nicht ausreicht, um die Restschuld zu tilgen und den Lebensunterhalt der Familie zu sichern. Die Versicherungssumme sollte mindestens die offenen Verbindlichkeiten plus drei bis fünf Jahresgehälter betragen.
Hintergrund
Bei der Niederlassung als Allgemeinmediziner entstehen häufig Praxiskredite von 50.000–300.000 €. Dazu kommen möglicherweise Immobilienkredite. Die Hinterbliebenenrente des Versorgungswerks beträgt für den Ehepartner meist nur 60 % der Anwartschaft, die Waisenrente liegt bei 10–20 %. Eine Risikolebensversicherung mit einer Summe von 300.000–500.000 € kostet für einen 35-jährigen Allgemeinmediziner ca. 15–30 € monatlich.
Wann gilt das nicht?
Allgemeinmediziner ohne Unterhaltspflichten und ohne Kredite können auf eine Risikolebensversicherung verzichten. In Gemeinschaftspraxen mit Überkreuz-Absicherung kann die Partner-Absicherung über den Gesellschaftsvertrag ausreichend geregelt sein.
Ärzteversichert berechnet für niedergelassene Allgemeinmediziner die passende Versicherungssumme und Laufzeit der Risikolebensversicherung.
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