Niedergelassene Allgemeinmediziner sollten eine Rechtsschutzversicherung mit speziellem Berufsrechtsschutz für Ärzte abschließen, da sie überdurchschnittlich häufig mit Abrechnungsprüfungen der KV, Regressforderungen und Patientenbeschwerden konfrontiert werden. Ein Standardtarif deckt diese berufsspezifischen Risiken meist nicht ab.
Hintergrund
Allgemeinmediziner haben als Hausärzte eine hohe Patientenkontaktrate und damit ein erhöhtes Risiko für Behandlungsfehlervorwürfe. Zudem prüft die KV regelmäßig das Verordnungsverhalten und kann Regresse aussprechen. Eine spezielle Ärzte-Rechtsschutzversicherung deckt Anwalts- und Gerichtskosten bei KV-Regressverfahren, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, standesrechtlichen Verfahren vor den Heilberufsgerichten und Strafverfahren im beruflichen Kontext. Die Prämie liegt bei 300–600 € jährlich für einen umfassenden Berufs- und Privatrechtsschutz.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Allgemeinmediziner ohne eigene KV-Zulassung sind von Regressverfahren nicht direkt betroffen. Für sie genügt eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz.
Ärzteversichert vergleicht spezielle Ärzte-Rechtsschutzversicherungen für Allgemeinmediziner und prüft, ob die Deckung für KV-Regresse und berufsrechtliche Verfahren ausreichend ist.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →