Eine private Unfallversicherung ist für niedergelassene Allgemeinmediziner eine sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung, da sie bei dauerhafter Invalidität durch einen Unfall eine Kapitalleistung oder Rente zahlt – unabhängig davon, ob Berufsunfähigkeit vorliegt. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Arbeitsunfällen.

Hintergrund

Allgemeinmediziner haben als Freiberufler ein spezifisches Risiko: Ein Handbruch beim Sport kann die manuelle Untersuchungsfähigkeit einschränken, führt aber möglicherweise nicht zur Berufsunfähigkeit. Die Unfallversicherung zahlt in solchen Fällen trotzdem eine anteilige Invaliditätsleistung. Empfohlen wird eine Grundsumme von 100.000–250.000 € mit einer Progression von 300–500 %. Die Prämie liegt für Allgemeinmediziner bei 100–300 € jährlich, da das berufliche Unfallrisiko als gering eingestuft wird.

Wann gilt das nicht?

Allgemeinmediziner mit einer sehr hohen BU-Absicherung und ausreichendem Vermögen können auf eine separate Unfallversicherung verzichten. In diesem Fall sollte die BU auch Unfallfolgen abdecken.

Ärzteversichert berät Allgemeinmediziner zur sinnvollen Kombination von BU- und Unfallversicherung, um Doppelversicherungen zu vermeiden und Deckungslücken zu schließen.

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