Niedergelassene Anästhesisten mit eigener Praxis oder ambulantem OP-Zentrum sollten eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschließen, da ihre hochwertige Geräteausstattung (Narkosegeräte, Monitoring) bei einem Sachschaden lange Wiederbeschaffungszeiten erfordert und die Fixkosten überdurchschnittlich hoch sind. Ein Betriebsausfall kann bei Anästhesisten schnell existenzbedrohend werden.
Hintergrund
Anästhesiepraxen und ambulante OP-Zentren haben typischerweise hohe Fixkosten durch Leasingraten für Narkosegeräte, Monitoring-Systeme und die Vorhaltung von Notfallequipment. Ein Wasserschaden oder Brand kann den Betrieb über Wochen lahmlegen, da medizinische Spezialgeräte Lieferzeiten von mehreren Wochen haben. Der empfohlene Tagessatz liegt bei 500–1.500 € je nach Praxisgröße. Für freiberufliche Anästhesisten, die in Kliniken tätig sind, gelten reduzierte Anforderungen.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Anästhesisten in Kliniken benötigen keine eigene Betriebsunterbrechungsversicherung. Freiberufliche Anästhesisten ohne eigene Praxisräume haben ein geringeres Risiko, sollten aber eine Praxisausfallversicherung prüfen.
Ärzteversichert berechnet für Anästhesiepraxen den individuellen Deckungsbedarf und berücksichtigt die hohen Wiederbeschaffungskosten der Spezialgeräte.
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