Eine D&O-Versicherung ist für Anästhesisten dann erforderlich, wenn sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter eines ambulanten OP-Zentrums, eines MVZ oder einer Praxis-GmbH Managemententscheidungen verantworten – sie schützt das Privatvermögen bei Fehlentscheidungen in der Unternehmensführung. Für freiberufliche Anästhesisten ohne Leitungsfunktion ist sie nicht nötig.

Hintergrund

Anästhesisten sind häufig an ambulanten OP-Zentren beteiligt, in denen mehrere Gesellschafter zusammenarbeiten. Die D&O-Versicherung deckt Schadensersatzansprüche ab, die aus Managementfehlern resultieren – etwa fehlerhafte Investitionen, Compliance-Verstöße oder mangelhaftes Personalmanagement. In OP-Zentren mit hohem Investitionsvolumen und mehreren Gesellschaftern sind die Haftungsrisiken erheblich. Die Deckungssummen liegen typischerweise bei 1–5 Millionen Euro bei Prämien von 800–3.000 € jährlich.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Anästhesisten ohne Geschäftsführungsfunktion haften nicht persönlich für Managemententscheidungen. Freiberufliche Anästhesisten, die als Einzelunternehmer arbeiten, benötigen keine D&O-Versicherung.

Ärzteversichert berät Anästhesisten in Führungspositionen zur passenden D&O-Versicherung und stimmt die Deckung auf die spezifischen Haftungsrisiken des jeweiligen OP-Zentrums ab.

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