Freiberufliche und niedergelassene Anästhesisten benötigen eine Krankentagegeldversicherung, da sie als Selbstständige keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben und ihre überdurchschnittlich hohen Tagesumsätze bei Krankheit vollständig wegfallen. Die körperlichen Anforderungen der Anästhesie erhöhen zudem das Krankheitsrisiko durch Rückenprobleme und Infektionen.
Hintergrund
Anästhesisten erzielen als Freiberufler häufig Tagesumsätze von 800–2.000 €. Bei Krankheit entfallen diese Einnahmen sofort, während Versicherungsbeiträge, Kfz-Kosten und Lebenshaltungskosten weiterlaufen. Das Krankentagegeld überbrückt die Zeit bis zur BU-Rente oder Genesung. Die empfohlene Karenzzeit liegt bei 14–28 Tagen, der Tagessatz sollte die Fixkosten plus den Lebensunterhalt abdecken (typisch 200–400 € täglich). Die Prämie richtet sich nach Alter und Gesundheitszustand.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Anästhesisten in Kliniken erhalten sechs Wochen Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeld. Eine separate Krankentagegeldversicherung ist für sie in der Regel nicht erforderlich.
Ärzteversichert berät freiberufliche Anästhesisten zur optimalen Krankentagegeld-Absicherung und stimmt Karenzzeit und Tagessatz auf die individuelle Einkommenssituation ab.
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