Niedergelassene Anästhesisten und Betreiber ambulanter OP-Zentren benötigen eine Praxisausfallversicherung, da ihr persönlicher Ausfall den gesamten OP-Betrieb zum Stillstand bringt und die Vertretung durch einen qualifizierten Fachkollegen kurzfristig schwer zu organisieren ist. Die hohen Fixkosten eines OP-Zentrums machen die Absicherung besonders wichtig.
Hintergrund
Anästhesisten sind in vielen ambulanten Einrichtungen nicht kurzfristig ersetzbar. Fällt der Anästhesist aus, können keine Operationen stattfinden – auch die beteiligten Chirurgen verlieren Einnahmen. Die Praxisausfallversicherung zahlt bei Krankheit, Unfall oder Tod des Versicherten einen täglichen Festbetrag. Für Anästhesisten in OP-Zentren empfehlen sich Tagessätze von 600–1.500 €. Die Karenzzeit sollte kurz gewählt werden (7–14 Tage), da die Ausfallkosten sofort anfallen.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Anästhesisten in Kliniken benötigen keine Praxisausfallversicherung. In OP-Zentren mit mehreren Anästhesisten kann das Ausfallrisiko intern kompensiert werden, sodass ein geringerer Deckungsbedarf besteht.
Ärzteversichert berechnet für Anästhesisten den optimalen Tagessatz der Praxisausfallversicherung unter Berücksichtigung der spezifischen Kostenstruktur ambulanter OP-Zentren.
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