Eine private Unfallversicherung ist für Anästhesisten empfehlenswert, da sie berufsspezifischen Unfallrisiken ausgesetzt sind – insbesondere Nadelstichverletzungen mit Infektionsgefahr (HIV, Hepatitis) und ergonomische Belastungen durch das Arbeiten in OP-Positionen. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Arbeitsunfällen und schließt Freizeitunfälle aus.
Hintergrund
Anästhesisten arbeiten regelmäßig unter Zeitdruck mit Injektionsnadeln und Kathetern, was das Nadelstichverletzungsrisiko erhöht. Die private Unfallversicherung bietet einen zusätzlichen Schutz, der über die BU-Versicherung hinausgeht: Sie zahlt bereits bei teilweiser Invalidität eine Kapitalleistung, unabhängig von der Berufsunfähigkeit. Empfohlen wird eine Grundsumme von 150.000–300.000 € mit einer Progression von 300 %. Wichtig: Einige Tarife bieten spezielle Infektionsklauseln, die Infektionen durch Nadelstichverletzungen als Unfallereignis werten.
Wann gilt das nicht?
Anästhesisten mit einer umfassenden BU-Versicherung und hohem Vermögen können auf eine zusätzliche Unfallversicherung verzichten. Die Infektionsklausel sollte in jedem Fall Bestandteil der Police sein.
Ärzteversichert berät Anästhesisten zur optimalen Unfallversicherung und achtet auf Tarife mit Infektionsklausel für berufstypische Nadelstichverletzungen.
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