Arbeitsmediziner sollten eine Cyber-Versicherung abschließen, da sie besonders sensible Daten verarbeiten – neben Gesundheitsdaten auch arbeitsmedizinische Befunde, Eignungsbeurteilungen und Suchtscreenings, deren Verlust schwerwiegende Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber hätte. Ein DSGVO-Verstoß kann zudem die Betreuungsverträge mit Unternehmen gefährden.
Hintergrund
Arbeitsmedizinische Praxen speichern hochsensible Daten, die über das übliche Maß hinausgehen: Eignungsuntersuchungen für Gefahrstoffarbeitsplätze, Drogenscreenings und Gutachten zur Wiedereingliederung. Ein Datenleck kann für die betroffenen Arbeitnehmer arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Die Cyber-Versicherung deckt IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Rechtskosten bei DSGVO-Verstößen und den Betriebsausfall. Die Prämie liegt für arbeitsmedizinische Praxen bei 300–800 € jährlich.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Betriebsärzte, die die IT-Infrastruktur des Arbeitgebers nutzen, sind über dessen Cyber-Versicherung abgedeckt. Arbeitsmediziner ohne digitale Datenverarbeitung haben ein geringeres Risiko.
Ärzteversichert vergleicht Cyber-Versicherungen für arbeitsmedizinische Praxen und achtet auf die Abdeckung der besonderen Datenrisiken in der Arbeitsmedizin.
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