Eine D&O-Versicherung ist für Arbeitsmediziner dann sinnvoll, wenn sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter eines arbeitsmedizinischen Zentrums, eines überbetrieblichen Dienstes oder eines MVZ Leitungsverantwortung tragen. Sie schützt das Privatvermögen bei Managementfehlern, die zu Schäden für die Gesellschaft führen.

Hintergrund

Arbeitsmedizinische Zentren betreuen oft Dutzende Unternehmen mit langfristigen Verträgen. Fehlentscheidungen der Geschäftsführung – etwa bei der Vertragsgestaltung, der Personalplanung oder der Einhaltung von Compliance-Vorgaben – können zu erheblichen Haftungsansprüchen führen. Die D&O-Versicherung deckt Schadensersatzforderungen der Gesellschafter untereinander sowie Ansprüche Dritter ab. Die Deckungssummen liegen bei 500.000 bis 3 Millionen Euro.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Betriebsärzte ohne Leitungsfunktion haften nicht persönlich für Managemententscheidungen. Arbeitsmediziner als Einzelunternehmer ohne Gesellschaftsform benötigen keine D&O-Versicherung.

Ärzteversichert prüft für Arbeitsmediziner in Leitungspositionen, ob eine D&O-Versicherung erforderlich ist, und empfiehlt passende Deckungssummen für arbeitsmedizinische Zentren.

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