Selbstständige Arbeitsmediziner benötigen eine Krankentagegeldversicherung, da sie bei Krankheit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben und die laufenden Betreuungsverträge mit Unternehmen weiterhin Kosten verursachen, ohne dass Einnahmen erzielt werden. Das Krankentagegeld sichert den Lebensunterhalt bis zur Genesung oder zum Einsetzen einer BU-Rente.
Hintergrund
Arbeitsmediziner mit eigenem Zentrum oder als freiberufliche Betriebsärzte haben monatliche Fixkosten für Personal, Miete und Versicherungen, die bei Krankheit weiterlaufen. Die empfohlene Karenzzeit liegt bei 14–28 Tagen, der Tagessatz sollte 150–300 € betragen, um die laufenden Kosten plus den persönlichen Bedarf zu decken. Ein besonderes Risiko: Langfristige Betreuungsverträge können bei längerer Abwesenheit gekündigt werden, was den wirtschaftlichen Schaden vergrößert.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Betriebsärzte erhalten Lohnfortzahlung und Krankengeld. Für sie ist eine separate Krankentagegeldversicherung in der Regel nicht erforderlich.
Ärzteversichert berät selbstständige Arbeitsmediziner zur optimalen Krankentagegeld-Absicherung und stimmt den Schutz auf die Vertragsstruktur mit den Betreuungsunternehmen ab.
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