Selbstständige Arbeitsmediziner sollten eine Praxisausfallversicherung abschließen, da ihr persönlicher Ausfall die laufenden Betreuungsverträge mit Unternehmen gefährdet und die monatlichen Fixkosten des arbeitsmedizinischen Zentrums weiterlaufen. Die Versicherung überbrückt die Ausfallzeit und verhindert den Verlust langfristiger Kundenbeziehungen.

Hintergrund

Arbeitsmediziner haben eine besondere Abhängigkeit von Vertragsbeziehungen: Unternehmen sind gesetzlich zur arbeitsmedizinischen Betreuung verpflichtet und müssen bei Ausfall des Betriebsarztes kurzfristig einen Ersatz finden. Eine längere Ausfallzeit kann zum Verlust von Betreuungsverträgen führen. Die Praxisausfallversicherung zahlt einen Tagessatz von 300–800 € bei einer Karenzzeit von 14–28 Tagen. Die Leistungsdauer beträgt je nach Tarif 6–24 Monate.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Betriebsärzte in überbetrieblichen Diensten sind über den Arbeitgeber abgesichert. In arbeitsmedizinischen Zentren mit mehreren Ärzten kann das Ausfallrisiko intern kompensiert werden.

Ärzteversichert berechnet für selbstständige Arbeitsmediziner den optimalen Tagessatz der Praxisausfallversicherung unter Berücksichtigung der Vertragsstruktur und Fixkosten.

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