Niedergelassene Augenärzte benötigen eine Betriebsunterbrechungsversicherung, da ihre Praxen mit hochpreisiger Lasertechnik, OCT-Geräten und Operationsmikroskopen ausgestattet sind, deren Wiederbeschaffung bei einem Sachschaden Wochen dauert. Die hohen Fixkosten einer Augenarztpraxis machen die Absicherung besonders wichtig.

Hintergrund

Augenarztpraxen gehören zu den geräteintensivsten Fachrichtungen: Ein Excimerlaser kostet 200.000–500.000 €, ein OCT-Gerät 50.000–150.000 €. Bei einem Brand oder Wasserschaden können diese Geräte beschädigt werden und erfordern lange Lieferzeiten. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den entgangenen Umsatz und die fortlaufenden Kosten. Der empfohlene Tagessatz liegt für Augenarztpraxen bei 500–1.500 €, die Jahresprämie bei 400–1.000 €.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Augenärzte in Kliniken benötigen keine eigene Betriebsunterbrechungsversicherung. Augenärzte ohne eigene Operationsausstattung haben ein geringeres Risiko, sollten aber die Grundausstattung absichern.

Ärzteversichert berechnet für Augenarztpraxen den individuellen Deckungsbedarf unter Berücksichtigung der hochwertigen Geräteausstattung und der daraus resultierenden Wiederbeschaffungszeiten.

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