Eine D&O-Versicherung ist für Augenärzte dann erforderlich, wenn sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter eines Augen-OP-Zentrums, einer Augenlaserklinik oder eines MVZ Leitungsentscheidungen verantworten – die hohen Investitionssummen in der Augenheilkunde erhöhen das Haftungsrisiko der Geschäftsführung. Für Einzelpraxisinhaber ist sie nicht nötig.

Hintergrund

Augenheilkundliche OP-Zentren und Laserkliniken erfordern Investitionen von 500.000 bis mehreren Millionen Euro. Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer bei Fehlentscheidungen – etwa bei einer fehlgeschlagenen Geräteinvestition, mangelhafter Compliance oder Gesellschafterstreitigkeiten. Die Deckungssummen liegen bei 1–5 Millionen Euro, die Prämie bei 1.000–4.000 € jährlich.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Augenärzte ohne Geschäftsführungsfunktion haften nicht persönlich. Augenärzte in Einzelpraxis ohne Gesellschaftsform benötigen keine D&O-Versicherung.

Ärzteversichert berät Augenärzte in Gesellschafter- und Leitungspositionen zur passenden D&O-Versicherung und berücksichtigt die hohen Investitionsvolumina in der Augenheilkunde.

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