Niedergelassene Augenärzte benötigen eine Krankentagegeldversicherung, da ihre Praxen überdurchschnittlich hohe Tagesumsätze erzielen und bei Krankheit des Praxisinhabers sowohl die Sprechstunden als auch operative Eingriffe ausfallen. Ohne Lohnfortzahlung als Selbstständige ist die Einkommenslücke bei Augenärzten besonders groß.

Hintergrund

Augenarztpraxen mit operativem Schwerpunkt erzielen Tagesumsätze von 2.000–5.000 €. Bei Krankheit entfallen diese Einnahmen komplett, während Miete, Personal, Leasingraten für Lasergeräte und weitere Fixkosten weiterlaufen. Das Krankentagegeld überbrückt die Ausfallzeit mit einem vereinbarten Tagessatz. Empfohlen wird eine Karenzzeit von 14 Tagen und ein Tagessatz von 200–500 €. Die Prämie richtet sich nach Alter und Gesundheitszustand.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Augenärzte in Kliniken erhalten Lohnfortzahlung und Krankengeld. In Gemeinschaftspraxen mit mehreren operativen Augenärzten kann die Versorgung teilweise durch Partner aufgefangen werden.

Ärzteversichert berät niedergelassene Augenärzte zur optimalen Absicherung bei Krankheit und stimmt Krankentagegeld, Praxisausfallversicherung und BU aufeinander ab.

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