Niedergelassene Augenärzte benötigen eine Praxisausfallversicherung, da spezialisierte operative Eingriffe (Kataraktoperation, LASIK) bei Ausfall des Operateurs nicht kurzfristig durch einen Vertreter übernommen werden können und die hohen Praxisfixkosten trotzdem weiterlaufen. In Einzelpraxen ist das Ausfallrisiko existenzbedrohend.
Hintergrund
Operative Augenarztpraxen haben Fixkosten von 15.000–40.000 € monatlich (Miete, Personal, Leasingraten). Bei Krankheit oder Unfall des Inhabers entfällt der gesamte Umsatz, während die Kosten weiterlaufen. Die Praxisausfallversicherung zahlt einen Tagessatz, der diese Fixkosten abdeckt. Für operative Augenarztpraxen empfehlen sich Tagessätze von 600–2.000 €, die Karenzzeit sollte bei 7–14 Tagen liegen. Die Jahresprämie beträgt ca. 800–2.500 €.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Augenärzte benötigen keine Praxisausfallversicherung. In Gemeinschaftspraxen mit mehreren operativ tätigen Augenärzten kann die Versorgung teilweise intern kompensiert werden.
Ärzteversichert berechnet für Augenarztpraxen den optimalen Tagessatz und die passende Karenzzeit unter Berücksichtigung des operativen Schwerpunkts und der Gerätekosten.
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