Augenärzte mit operativem Schwerpunkt sollten eine spezielle Rechtsschutzversicherung mit Strafrechtsschutz abschließen, da Behandlungsfehlervorwürfe bei Augenoperationen besonders folgenschwer sind – ein Sehverlust führt zu hohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen und häufig zu strafrechtlichen Ermittlungen.
Hintergrund
Augenärzte zählen zu den Fachrichtungen mit hohem Haftungsrisiko, insbesondere bei refraktiver Chirurgie (LASIK, PRK), Kataraktoperationen und intravitrealen Injektionen. Komplikationen können zu dauerhaftem Sehverlust führen und ziehen regelmäßig zivilrechtliche Klagen und strafrechtliche Verfahren nach sich. Eine spezielle Ärzte-Rechtsschutzversicherung deckt Strafverteidigerkosten, Gutachterkosten und Verfahren vor der Ärztekammer. Die Prämie liegt bei 400–800 € jährlich.
Wann gilt das nicht?
Konservativ tätige Augenärzte ohne operativen Schwerpunkt haben ein geringeres Haftungsrisiko. Angestellte Augenärzte werden im Streitfall zunächst vom Arbeitgeber geschützt – eine eigene Rechtsschutzversicherung ist dennoch ratsam.
Ärzteversichert empfiehlt Augenärzten Rechtsschutzversicherungen mit expliziter Abdeckung strafrechtlicher Verfahren und berücksichtigt das spezifische Haftungsrisiko operativer Augenheilkunde.
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