Eine private Unfallversicherung ist für operative Augenärzte besonders relevant, da eine Handverletzung die feinmotorische Operationsfähigkeit dauerhaft einschränken kann, ohne dass formale Berufsunfähigkeit vorliegt – die Unfallversicherung zahlt in solchen Fällen eine Invaliditätsleistung. Die Feinmotorik der Hände ist für Augenoperationen unverzichtbar.
Hintergrund
Operative Augenärzte benötigen eine außerordentliche Feinmotorik für Eingriffe unter dem Operationsmikroskop. Bereits eine leichte Nervenschädigung an der Hand kann die operative Tätigkeit unmöglich machen, während eine konservative augenärztliche Tätigkeit noch möglich wäre – die BU-Versicherung würde dann nicht leisten. Die Unfallversicherung zahlt bereits bei teilweiser Invalidität. Empfohlen wird eine Grundsumme von 150.000–300.000 € mit Progression. Die Prämie liegt bei 100–300 € jährlich.
Wann gilt das nicht?
Konservativ tätige Augenärzte ohne operative Schwerpunkte haben ein geringeres berufliches Risiko durch Handverletzungen. Bei umfassender BU-Absicherung mit konkret definierter Facharzttätigkeit kann die Unfallversicherung nachrangig sein.
Ärzteversichert berät Augenärzte zur optimalen Absicherung der operativen Tätigkeit und empfiehlt Unfallversicherungen mit besonderer Berücksichtigung von Hand- und Fingerverletzungen.
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