Niedergelassene Chirurgen mit ambulantem OP-Zentrum benötigen eine Betriebsunterbrechungsversicherung, da ihre hochwertige OP-Ausstattung bei Sachschäden lange Wiederbeschaffungszeiten erfordert und die überdurchschnittlich hohen Fixkosten einen Betriebsausfall schnell existenzbedrohend machen. Die Versicherung deckt entgangenen Umsatz und laufende Kosten.

Hintergrund

Chirurgische Praxen und ambulante OP-Zentren haben monatliche Fixkosten von 20.000–50.000 € durch Personal, Miete, Leasingraten für OP-Tische, Instrumentarien und Sterilisationsanlagen. Ein Brand oder Wasserschaden kann den Betrieb monatelang lahmlegen. Der empfohlene Tagessatz liegt bei 700–2.000 € je nach Praxisgröße und OP-Volumen. Die Jahresprämie beträgt 500–1.500 €.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Chirurgen in Kliniken benötigen keine eigene Betriebsunterbrechungsversicherung. Chirurgen, die ausschließlich konservativ arbeiten, haben geringere Fixkosten und damit einen niedrigeren Deckungsbedarf.

Ärzteversichert berechnet für chirurgische Praxen und ambulante OP-Zentren den optimalen Deckungsumfang unter Berücksichtigung der spezifischen OP-Infrastruktur.

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