Eine D&O-Versicherung ist für Chirurgen relevant, wenn sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter eines ambulanten OP-Zentrums, einer Gemeinschaftspraxis oder eines MVZ tätig sind, die hohen Investitionsvolumina in der Chirurgie erhöhen das persönliche Haftungsrisiko bei Managemententscheidungen erheblich.
Hintergrund
Ambulante chirurgische Zentren erfordern Investitionen von mehreren Hunderttausend Euro. Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer und Gesellschafter bei Fehlentscheidungen, Compliance-Verstößen und Gesellschafterkonflikten. In chirurgischen Kooperationen können gegenseitige Ansprüche bei der Auflösung einer BAG oder einem Gesellschafterwechsel entstehen. Die Deckungssummen liegen typischerweise bei 1–5 Millionen Euro, die Prämie bei 800–3.000 € jährlich.
Wann gilt das nicht?
Chirurgen in Einzelpraxis ohne Gesellschaftsform und angestellte Chirurgen ohne Geschäftsführungsfunktion benötigen keine D&O-Versicherung.
Ärzteversichert prüft für Chirurgen in Kooperationsformen die Notwendigkeit einer D&O-Versicherung und empfiehlt passende Deckungssummen für das jeweilige OP-Zentrum.
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