Eine D&O-Versicherung ist für Chirurgen relevant, wenn sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter eines ambulanten OP-Zentrums, einer Gemeinschaftspraxis oder eines MVZ tätig sind – die hohen Investitionsvolumina in der Chirurgie erhöhen das persönliche Haftungsrisiko bei Managemententscheidungen erheblich.
Hintergrund
Ambulante chirurgische Zentren erfordern Investitionen von mehreren Hunderttausend Euro. Die D&O-Versicherung schützt Geschäftsführer und Gesellschafter bei Fehlentscheidungen, Compliance-Verstößen und Gesellschafterkonflikten. In chirurgischen Kooperationen können gegenseitige Ansprüche bei der Auflösung einer BAG oder einem Gesellschafterwechsel entstehen. Die Deckungssummen liegen typischerweise bei 1–5 Millionen Euro, die Prämie bei 800–3.000 € jährlich.
Wann gilt das nicht?
Chirurgen in Einzelpraxis ohne Gesellschaftsform und angestellte Chirurgen ohne Geschäftsführungsfunktion benötigen keine D&O-Versicherung.
Ärzteversichert prüft für Chirurgen in Kooperationsformen die Notwendigkeit einer D&O-Versicherung und empfiehlt passende Deckungssummen für das jeweilige OP-Zentrum.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →