Niedergelassene Chirurgen benötigen eine Krankentagegeldversicherung, da ihre hohen Tagesumsätze und die erheblichen Fixkosten eines OP-Zentrums bei krankheitsbedingtem Ausfall zu einer massiven Einkommenslücke führen. Als Selbstständige haben sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder gesetzliches Krankengeld.
Hintergrund
Chirurgische Praxen mit OP-Betrieb erzielen Tagesumsätze von 3.000–8.000 €. Die Fixkosten (Personal, OP-Ausstattung, Sterilisation, Miete) betragen oft 20.000–50.000 € monatlich. Das Krankentagegeld überbrückt die Ausfallzeit und sollte die laufenden Kosten plus den persönlichen Bedarf abdecken. Empfohlen wird ein Tagessatz von 300–600 € bei einer Karenzzeit von 14 Tagen. Chirurgen haben zudem ein spezifisches Krankheitsrisiko durch körperlich anspruchsvolle OP-Tätigkeit (Rückenprobleme, Gelenkbeschwerden).
Wann gilt das nicht?
Angestellte Chirurgen in Kliniken erhalten Lohnfortzahlung und Krankengeld. Eine separate Krankentagegeldversicherung ist für sie in der Regel nicht erforderlich.
Ärzteversichert berät niedergelassene Chirurgen zur optimalen Krankentagegeld-Absicherung und koordiniert diese mit der Praxisausfallversicherung.
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