Eine Praxisausfallversicherung ist für niedergelassene Chirurgen existenzsichernd, da bei persönlichem Ausfall des Operateurs der gesamte OP-Betrieb zum Stillstand kommt und eine qualifizierte Vertretung in der Regel nicht kurzfristig verfügbar ist. Die hohen Fixkosten chirurgischer Praxen machen die Absicherung besonders dringlich.
Hintergrund
Chirurgische Eingriffe erfordern spezifische Fachkompetenz und sind an die Person des Operateurs gebunden. Bei Krankheit oder Unfall des Chirurgen müssen geplante OPs abgesagt werden. Die Praxisausfallversicherung zahlt einen täglichen Festbetrag, der die Fixkosten des OP-Zentrums abdeckt. Empfohlen wird ein Tagessatz von 800–2.000 € bei einer kurzen Karenzzeit von 7–14 Tagen. Die Jahresprämie beträgt 1.000–3.000 € je nach Deckungsumfang.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Chirurgen benötigen keine Praxisausfallversicherung. In chirurgischen Gemeinschaftspraxen mit mehreren Operateuren kann die Versorgung teilweise intern kompensiert werden.
Ärzteversichert berechnet für chirurgische Praxen den individuellen Deckungsbedarf und empfiehlt die optimale Kombination aus Praxisausfall- und Krankentagegeldversicherung.
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