Eine private Unfallversicherung ist für Chirurgen besonders relevant, da eine Handverletzung die operative Tätigkeit dauerhaft beeinträchtigen kann, ohne dass formale Berufsunfähigkeit vorliegt – die BU-Versicherung würde in diesem Fall möglicherweise nicht leisten. Chirurgen sind auf volle Hand- und Fingerfunktion angewiesen.

Hintergrund

Chirurgen benötigen für ihre tägliche Arbeit volle Funktionalität beider Hände. Ein Skiunfall, eine Sportverletzung oder ein Fahrradunfall mit Handverletzung kann die Operationsfähigkeit dauerhaft einschränken, auch wenn eine konservative chirurgische Tätigkeit (Sprechstunde, Gutachten) noch möglich wäre. Die Unfallversicherung zahlt in solchen Fällen eine Invaliditätsleistung. Empfohlen wird eine Grundsumme von 200.000–400.000 € mit Progression. Wichtige Zusatzbausteine: Gliedertaxe mit erhöhten Leistungen für Hände und Finger.

Wann gilt das nicht?

Chirurgen, die nicht mehr operativ tätig sind (reine Gutachter- oder Lehrtätigkeit), haben ein geringeres spezifisches Risiko. Bei sehr umfassender BU-Absicherung mit konkret definierter Facharzttätigkeit kann die Unfallversicherung nachrangig sein.

Ärzteversichert empfiehlt Chirurgen Unfallversicherungen mit erhöhter Gliedertaxe für Hände und Finger und berücksichtigt das spezifische Anforderungsprofil der operativen Chirurgie.

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