Niedergelassene Dermatologen benötigen eine Betriebsunterbrechungsversicherung, da ihre Praxen häufig mit teurer Lasertechnik, Phototherapiegeräten und ästhetischer Ausstattung ausgestattet sind, deren Wiederbeschaffung bei einem Sachschaden Wochen dauert. Die Kombination aus hohen Gerätekosten und Fixkosten macht die Absicherung unverzichtbar.

Hintergrund

Dermatologische Praxen mit ästhetischem Schwerpunkt investieren in Lasergeräte (Fraxel, IPL, CO2-Laser), die jeweils 50.000–200.000 € kosten. Ein Sachschaden durch Feuer oder Wasser kann diese empfindlichen Geräte zerstören. Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt den entgangenen Umsatz und die fortlaufenden Fixkosten während der Wiederherstellung. Empfohlener Tagessatz: 400–1.200 € je nach Praxisgröße und Leistungsspektrum.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Dermatologen in Kliniken oder MVZ benötigen keine eigene Betriebsunterbrechungsversicherung. Rein konservativ tätige Hautarztpraxen ohne Laserausstattung haben geringere Fixkosten.

Ärzteversichert berechnet für dermatologische Praxen den individuellen Deckungsbedarf unter Berücksichtigung der Laser- und Geräteausstattung.

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