Dermatologen sollten eine Cyber-Versicherung abschließen, da sie umfangreiche digitale Bilddatenbanken mit Hautfotos führen, die besonders sensible und visuell identifizierbare Patientendaten darstellen – ein Datenleck hat für Patienten gravierende Folgen und kann zu hohen DSGVO-Bußgeldern führen.
Hintergrund
Dermatologische Praxen speichern Tausende von Hautbildern für Verlaufskontrollen, Muttermalkartierungen und die Dokumentation ästhetischer Eingriffe. Diese Bilder sind visuell unmittelbar mit der Person verknüpft und stellen besonders schützenswerte Daten dar. Ein Ransomware-Angriff oder Datenleck kann zu meldepflichtigen DSGVO-Verstößen, Schadensersatzforderungen der Patienten und Reputationsschäden führen. Die Cyber-Versicherung deckt IT-Forensik, Datenwiederherstellung und Rechtskosten. Die Prämie liegt bei 300–800 € jährlich.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Dermatologen sind über die Cyber-Versicherung des Arbeitgebers abgedeckt. Praxen ohne digitale Bilddokumentation haben ein geringeres Risiko.
Ärzteversichert vergleicht Cyber-Versicherungen für dermatologische Praxen und achtet auf die Abdeckung bilddatenspezifischer Risiken und DSGVO-Rechtsschutz.
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