Niedergelassene Dermatologen benötigen eine Krankentagegeldversicherung, da als Selbstständige keine Lohnfortzahlung besteht und insbesondere der lukrative Privatpatienten- und IGeL-Anteil bei Krankheit vollständig entfällt. Die Einkommenslücke kann bei Dermatologen mit ästhetischem Schwerpunkt besonders groß sein.
Hintergrund
Dermatologische Praxen erzielen häufig 30–50 % ihrer Einnahmen aus Privatleistungen und IGeL (ästhetische Behandlungen, Laserbehandlungen). Bei Krankheit des Praxisinhabers fallen diese Einnahmen komplett weg. Das Krankentagegeld überbrückt die Ausfallzeit mit einem vereinbarten Tagessatz. Empfohlen wird eine Karenzzeit von 14–28 Tagen und ein Tagessatz von 200–400 €. Die Prämie richtet sich nach Alter und Gesundheitszustand.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Dermatologen erhalten Lohnfortzahlung und Krankengeld. In Gemeinschaftspraxen kann die Patientenversorgung teilweise durch Partner aufgefangen werden.
Ärzteversichert berät niedergelassene Dermatologen zur optimalen Krankentagegeld-Absicherung und berücksichtigt den hohen Privatleistungsanteil bei der Bedarfsberechnung.
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