Niedergelassene Dermatologen sollten eine Praxisausfallversicherung abschließen, da der persönliche Ausfall bei ästhetischen Behandlungen und Laserverfahren besonders folgenschwer ist – diese Eingriffe sind an die Person des behandelnden Arztes gebunden und können nicht an eine Vertretung delegiert werden.

Hintergrund

Dermatologische Praxen mit ästhetischem Schwerpunkt haben hohe Umsätze pro Behandlungstag. Bei Krankheit oder Unfall des Praxisinhabers entfallen Laserbehandlungen, Botox-Injektionen und weitere ästhetische Verfahren komplett, während Miete, Personal und Geräte-Leasing weiterlaufen. Die Praxisausfallversicherung zahlt einen Tagessatz von 400–1.200 € bei einer Karenzzeit von 14–28 Tagen. Die Jahresprämie beträgt 700–2.000 €.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Dermatologen benötigen keine Praxisausfallversicherung. In dermatologischen Gemeinschaftspraxen kann die Grundversorgung durch Partner aufgefangen werden – ästhetische Eingriffe fallen aber dennoch aus.

Ärzteversichert berechnet für dermatologische Praxen den optimalen Deckungsumfang und berücksichtigt den hohen Privat- und IGeL-Anteil bei der Tagessatzberechnung.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →