Dermatologen mit ästhetischem Schwerpunkt sollten eine spezielle Rechtsschutzversicherung abschließen, da ästhetische Behandlungen (Laser, Filler, Botox) ein überdurchschnittliches Klagerisiko bergen – Patienten klagen bei ästhetischen Eingriffen häufiger auf Schadensersatz als bei medizinisch indizierten Behandlungen.

Hintergrund

Bei ästhetischen Eingriffen gelten strengere Aufklärungspflichten und höhere Haftungsmaßstäbe als bei medizinisch notwendigen Behandlungen. Patienten können auch bei korrekter Durchführung klagen, wenn das ästhetische Ergebnis nicht den Erwartungen entspricht. Eine spezielle Ärzte-Rechtsschutzversicherung deckt Anwalts- und Gerichtskosten bei Behandlungsfehlervorwürfen, Aufklärungsklagen und KV-Verfahren. Die Prämie liegt bei 350–700 € jährlich.

Wann gilt das nicht?

Rein konservativ tätige Dermatologen ohne ästhetischen Schwerpunkt haben ein geringeres Klagerisiko. Angestellte Dermatologen werden im Haftungsfall vom Arbeitgeber unterstützt, sollten aber eine eigene Rechtsschutzversicherung für berufsrechtliche Verfahren prüfen.

Ärzteversichert empfiehlt Dermatologen Rechtsschutzversicherungen mit Deckung für ästhetische Behandlungsfehlervorwürfe und berücksichtigt das erhöhte Klagerisiko.

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