Eine private Unfallversicherung ist für Dermatologen eine sinnvolle Ergänzung zur BU-Versicherung, da sie bei dauerhafter Invalidität durch Freizeitunfälle eine Kapitalleistung zahlt – für Dermatologen mit ästhetischem Schwerpunkt kann eine Handverletzung die Arbeit mit Lasern und Injektionen einschränken, ohne dass formale Berufsunfähigkeit vorliegt.
Hintergrund
Dermatologen mit Lasertätigkeit und ästhetischen Injektionen benötigen feinmotorische Geschicklichkeit. Eine Verletzung der Hände kann die operative und ästhetische Tätigkeit beeinträchtigen. Die private Unfallversicherung zahlt bei teilweiser Invalidität eine anteilige Leistung. Empfohlen wird eine Grundsumme von 100.000–250.000 € mit Progression. Die Prämie liegt bei 80–250 € jährlich.
Wann gilt das nicht?
Rein konservativ tätige Dermatologen haben ein geringeres spezifisches Risiko. Bei umfassender BU-Absicherung kann die Unfallversicherung nachrangig sein.
Ärzteversichert berät Dermatologen zur optimalen Kombination von BU- und Unfallversicherung und berücksichtigt das Risikoprofil ästhetischer Behandlungen.
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