Fachärzte benötigen eine eigene Privathaftpflichtversicherung, da die Berufshaftpflicht ausschließlich Schäden aus der ärztlichen Tätigkeit abdeckt – im privaten Alltag verursachte Personen- und Sachschäden sind ohne Privathaftpflicht komplett unversichert. Sie gehört zu den wichtigsten Versicherungen für jeden Arzt.

Hintergrund

Die Privathaftpflicht schützt bei Schäden, die man Dritten im Alltag zufügt. Typische Szenarien: Ein Fahrradunfall mit Personenschaden, ein Wasserschaden in der Mietwohnung oder die Beschädigung fremden Eigentums. Fachärzte mit hohem Einkommen und Vermögen sind besonders schutzbedürftig, da Schadensersatzforderungen sich am Vermögen orientieren. Empfohlen wird eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro. Die Prämie liegt bei 50–100 € jährlich.

Wann gilt das nicht?

Fachärzte, die über den Ehepartner in einer Familienhaftpflicht mitversichert sind, benötigen keine eigene Police. Die Mitversicherung sollte aber geprüft werden.

Ärzteversichert unterstützt Fachärzte bei der Auswahl einer bedarfsgerechten Privathaftpflichtversicherung und stellt sicher, dass Berufs- und Privathaftpflicht lückenlos ineinandergreifen.

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