Niedergelassene Gynäkologen benötigen eine Betriebsunterbrechungsversicherung, da ihre Praxis mit hochwertigen Ultraschallgeräten, Laborausstattung und ggf. ambulanter OP-Technik ausgestattet ist und ein Sachschaden die Patientenversorgung wochenlang unterbrechen kann. Die laufenden Fixkosten einer gynäkologischen Praxis machen die Absicherung unverzichtbar.

Hintergrund

Gynäkologische Praxen haben monatliche Fixkosten von 12.000–30.000 € (Miete, Personal, Geräteleasing). Hochwertige 3D/4D-Ultraschallgeräte kosten 30.000–100.000 €, Kolposkope und Laborausstattung ergänzen die Investitionen. Bei einem Brand oder Wasserschaden sind Wiederbeschaffungszeiten von mehreren Wochen die Regel. Der empfohlene Tagessatz liegt bei 400–1.000 €.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Gynäkologen in Kliniken benötigen keine eigene Betriebsunterbrechungsversicherung. In Gemeinschaftspraxen kann das Risiko durch geteilte Ressourcen reduziert sein.

Ärzteversichert berechnet für gynäkologische Praxen den individuellen Deckungsbedarf unter Berücksichtigung der Geräteausstattung und Patientenstruktur.

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