Gynäkologen sollten eine Cyber-Versicherung abschließen, da sie besonders intime und sensible Patientendaten verarbeiten – von Schwangerschaftsdokumentationen über Abtreibungsakten bis hin zu STI-Befunden, deren Offenlegung für Patientinnen besonders schädlich wäre. Ein Datenleck in einer gynäkologischen Praxis hat außergewöhnlich schwerwiegende Folgen.

Hintergrund

Gynäkologische Praxen speichern hochsensible Daten, die über das übliche Maß medizinischer Informationen hinausgehen. Ein Hackerangriff oder unbeabsichtigtes Datenleck kann zu erheblichen Schadensersatzforderungen und Reputationsschäden führen. Die Cyber-Versicherung deckt IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Patientenbenachrichtigung und DSGVO-Rechtskosten. Die Prämie liegt bei 300–800 € jährlich.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Gynäkologen in Kliniken sind über die Cyber-Versicherung des Arbeitgebers abgedeckt. Praxen ohne digitale Patientenakte haben ein geringeres Risiko.

Ärzteversichert vergleicht Cyber-Versicherungen für gynäkologische Praxen und berücksichtigt die besonderen Sensibilitätsanforderungen der gynäkologischen Daten.

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