Eine D&O-Versicherung ist für Gynäkologen relevant, wenn sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter einer gynäkologischen Gemeinschaftspraxis, eines Perinatalzentrums oder eines MVZ Leitungsentscheidungen treffen – sie schützt das Privatvermögen bei fehlerhaften Managemententscheidungen.

Hintergrund

Gynäkologische Kooperationen und MVZ erfordern Investitionen in Geräte und Personal. Die D&O-Versicherung deckt Schadensersatzansprüche aus Managementfehlern, Compliance-Verstößen und Gesellschafterkonflikten. Besonders in Perinatalzentren mit hohem Haftungsrisiko sind die Anforderungen an die Geschäftsführung komplex. Deckungssummen von 500.000–2 Millionen Euro sind für gynäkologische Kooperationen üblich.

Wann gilt das nicht?

Gynäkologen in Einzelpraxis und angestellte Gynäkologen ohne Leitungsfunktion benötigen keine D&O-Versicherung.

Ärzteversichert prüft für Gynäkologen in Gesellschafterpositionen die Notwendigkeit einer D&O-Versicherung und empfiehlt passende Deckungssummen.

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