Niedergelassene Gynäkologen benötigen eine Krankentagegeldversicherung, da sie als Selbstständige bei Krankheit keine Lohnfortzahlung erhalten und die kontinuierliche Schwangerschaftsbetreuung ihrer Patientinnen bei längerer Abwesenheit gefährdet ist. Der Verdienstausfall trifft Gynäkologen mit hohem Privatpatientenanteil besonders hart.

Hintergrund

Gynäkologische Praxen haben einen Mix aus Kassenleistungen und Privatleistungen (IGeL, Schwangerschafts-Zusatzuntersuchungen). Bei Krankheit entfallen alle Einnahmen, während Miete, Personal und Geräteleasing weiterlaufen. Das Krankentagegeld überbrückt die Ausfallzeit. Empfohlen wird eine Karenzzeit von 14–28 Tagen und ein Tagessatz von 200–400 €. Besonders relevant: Schwangere Patientinnen können bei längerer Abwesenheit nicht einfach warten – sie wechseln den Arzt.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Gynäkologen erhalten Lohnfortzahlung und Krankengeld. In Gemeinschaftspraxen kann die Versorgung teilweise durch Partner aufgefangen werden.

Ärzteversichert berät niedergelassene Gynäkologen zur optimalen Krankentagegeld-Absicherung unter Berücksichtigung der besonderen Patientenstruktur.

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