Niedergelassene Gynäkologen benötigen eine Praxisausfallversicherung, da die kontinuierliche Schwangerschaftsbetreuung und Krebsvorsorge bei persönlichem Ausfall nicht einfach pausiert werden kann – Patientinnen wechseln bei längerer Abwesenheit den Arzt, was zu dauerhaftem Umsatzverlust führt.

Hintergrund

Gynäkologische Praxen leben von der langfristigen Patientinnenbindung. Ein krankheitsbedingter Ausfall des Praxisinhabers gefährdet diese Beziehung und damit den langfristigen Praxiswert. Die Praxisausfallversicherung zahlt einen Tagessatz, der die Fixkosten abdeckt und die geordnete Vertretungsorganisation ermöglicht. Empfohlen wird ein Tagessatz von 400–1.000 € bei einer Karenzzeit von 14 Tagen. Die Jahresprämie beträgt 600–1.800 €.

Wann gilt das nicht?

Angestellte Gynäkologen benötigen keine Praxisausfallversicherung. In Gemeinschaftspraxen mit mehreren Gynäkologen kann die Versorgung intern kompensiert werden.

Ärzteversichert berechnet für gynäkologische Praxen den optimalen Tagessatz und berücksichtigt den Patientinnenbindungseffekt bei der Bedarfsanalyse.

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