Gynäkologen – insbesondere mit Geburtshilfe – haben eines der höchsten Haftungsrisiken aller Fachrichtungen und sollten eine spezielle Rechtsschutzversicherung mit Strafrechtsschutz abschließen. Geburtshilfliche Schadensfälle führen regelmäßig zu Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe und strafrechtlichen Ermittlungen.

Hintergrund

Komplikationen unter der Geburt können zu schweren Schäden beim Neugeborenen führen, die lebenslange Versorgungskosten verursachen. Die Schadensersatzforderungen erreichen im Geburtsschadensbereich regelmäßig 1–5 Millionen Euro. Während die Berufshaftpflicht die Entschädigung reguliert, benötigt der Gynäkologe für seine aktive Verteidigung (Strafverteidiger, Gutachten, Gerichtsverfahren) eine Rechtsschutzversicherung. Die Prämie liegt bei 500–1.000 € jährlich.

Wann gilt das nicht?

Gynäkologen ohne Geburtshilfe haben ein deutlich geringeres Haftungsrisiko. Angestellte Gynäkologen werden primär durch den Arbeitgeber verteidigt – eine eigene Rechtsschutzversicherung ist aber dennoch empfehlenswert.

Ärzteversichert empfiehlt Gynäkologen Rechtsschutzversicherungen mit höchstmöglicher Strafrechtsdeckung und berücksichtigt das extreme Haftungsrisiko in der Geburtshilfe.

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