Eine private Unfallversicherung ist für Gynäkologen mit operativem Schwerpunkt sinnvoll, da eine Handverletzung die Operationsfähigkeit einschränken kann, ohne dass formale Berufsunfähigkeit vorliegt – die BU-Versicherung würde dann möglicherweise nicht leisten. Für Gynäkologen mit Geburtshilfe ist die körperliche Belastung zusätzlich relevant.

Hintergrund

Gynäkologen benötigen für operative Eingriffe und manuelle Geburtsbegleitung volle Funktionalität beider Hände. Die private Unfallversicherung zahlt bei dauerhafter Invalidität eine Kapitalleistung, auch wenn keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Empfohlen wird eine Grundsumme von 100.000–250.000 € mit einer Progression von 300 %. Die Prämie liegt bei 100–300 € jährlich. Die Infektionsklausel (für Nadelstichverletzungen) sollte in der Police enthalten sein.

Wann gilt das nicht?

Rein konservativ tätige Gynäkologen ohne operative Eingriffe haben ein geringeres spezifisches Risiko. Bei umfassender BU-Absicherung kann die Unfallversicherung nachrangig sein.

Ärzteversichert berät Gynäkologen zur optimalen Absicherung und empfiehlt Unfallversicherungen mit Infektionsklausel für gynäkologisch-operative Tätigkeiten.

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