Niedergelassene HNO-Ärzte benötigen eine Betriebsunterbrechungsversicherung, da ihre Praxen mit spezialisierter Diagnostik (Audiometrie, Endoskopie, Allergielabor) ausgestattet sind, deren Wiederbeschaffung bei einem Sachschaden Wochen dauern kann. Die Fixkosten einer HNO-Praxis laufen während des Ausfalls weiter.

Hintergrund

HNO-Praxen investieren in Audiometer, flexible Endoskope, Mikroskope und Allergietestausstattung. Diese Geräte kosten zusammen 100.000–300.000 € und haben bei Beschädigung spezifische Lieferzeiten. Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt entgangenen Umsatz und laufende Kosten. Empfohlener Tagessatz: 400–900 €, Jahresprämie 300–800 €.

Wann gilt das nicht?

Angestellte HNO-Ärzte in Kliniken benötigen keine eigene Betriebsunterbrechungsversicherung. HNO-Praxen mit geringer Geräteausstattung haben einen niedrigeren Deckungsbedarf.

Ärzteversichert berechnet für HNO-Praxen den individuellen Deckungsbedarf und berücksichtigt die spezifische Geräteausstattung.

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