Niedergelassene HNO-Ärzte benötigen eine Krankentagegeldversicherung, da bei krankheitsbedingtem Ausfall keine Lohnfortzahlung erfolgt und die laufenden Praxiskosten trotzdem weiterlaufen. HNO-Ärzte mit operativem Schwerpunkt (Tonsillektomie, Septumplastik) haben zudem ein spezifisches Ausfallrisiko durch Infektionen im OP-Bereich.
Hintergrund
HNO-Praxen haben monatliche Fixkosten von 10.000–25.000 €. Das Krankentagegeld überbrückt die Ausfallzeit und sichert den Lebensunterhalt. Empfohlen wird eine Karenzzeit von 14–28 Tagen und ein Tagessatz von 150–350 €. HNO-Ärzte sind durch den engen Patientenkontakt (Rachenuntersuchungen, Endoskopie) einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt.
Wann gilt das nicht?
Angestellte HNO-Ärzte erhalten Lohnfortzahlung und Krankengeld. In HNO-Gemeinschaftspraxen kann die Versorgung teilweise durch Partner aufgefangen werden.
Ärzteversichert berät niedergelassene HNO-Ärzte zur bedarfsgerechten Krankentagegeld-Absicherung und koordiniert diese mit der Praxisausfallversicherung.
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