Niedergelassene HNO-Ärzte benötigen eine Praxisausfallversicherung, da bei persönlichem Ausfall sowohl die Sprechstunden als auch geplante ambulante Operationen (Tonsillektomie, Septumplastik, Paukendrainage) abgesagt werden müssen und die Praxisfixkosten weiterlaufen.

Hintergrund

HNO-Ärzte mit ambulantem OP-Schwerpunkt sind nicht kurzfristig durch einen Vertreter ersetzbar. Die Praxisausfallversicherung zahlt einen täglichen Festbetrag bei Krankheit, Unfall oder Tod. Empfohlen wird ein Tagessatz von 300–800 € bei einer Karenzzeit von 14 Tagen. Die Leistungsdauer beträgt 6–24 Monate. Die Jahresprämie liegt bei 500–1.500 €.

Wann gilt das nicht?

Angestellte HNO-Ärzte benötigen keine Praxisausfallversicherung. In HNO-Gemeinschaftspraxen kann die Versorgung teilweise intern kompensiert werden.

Ärzteversichert berechnet für HNO-Praxen den optimalen Tagessatz und die passende Karenzzeit unter Berücksichtigung des operativen Schwerpunkts.

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