HNO-Ärzte mit Familie und laufenden Praxis- oder Immobilienkrediten sollten eine Risikolebensversicherung abschließen, da die Hinterbliebenenrente des Versorgungswerks die offenen Verbindlichkeiten und den Familienbedarf in der Regel nicht vollständig abdeckt. Die Versicherungssumme sollte mindestens die Kreditsumme plus drei Jahreseinkommen betragen.
Hintergrund
HNO-Praxen erfordern Investitionen von 100.000–300.000 € in Geräte und Einrichtung. Im Todesfall müssen diese Kredite getilgt werden. Eine Risikolebensversicherung mit 300.000–500.000 € Versicherungssumme kostet für einen 40-jährigen HNO-Arzt ca. 20–40 € monatlich. In Gemeinschaftspraxen ist zusätzlich eine Überkreuz-Absicherung sinnvoll.
Wann gilt das nicht?
HNO-Ärzte ohne Unterhaltspflichten und ohne Kredite benötigen keine Risikolebensversicherung. Bei ausreichendem Vermögen kann die Police entfallen.
Ärzteversichert berechnet für HNO-Ärzte die individuelle Absicherungslücke und empfiehlt die passende Versicherungssumme und Laufzeit.
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