HNO-Ärzte mit operativem Schwerpunkt sollten eine spezielle Rechtsschutzversicherung mit Berufs- und Strafrechtsschutz abschließen, da Komplikationen bei Tonsillektomien, Nasennebenhöhlen-OPs und Ohr-Eingriffen regelmäßig zu Behandlungsfehlervorwürfen und vereinzelt zu strafrechtlichen Ermittlungen führen.
Hintergrund
HNO-operative Eingriffe können zu Komplikationen wie Nachblutungen, Nervenschädigungen (Fazialisparese) oder Geschmacksstörungen führen, die Patienten zu Schadensersatzklagen veranlassen. Eine spezielle Ärzte-Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten. Zusätzlich sollte der Rechtsschutz KV-Regresse und berufsrechtliche Verfahren abdecken. Die Prämie liegt bei 350–700 € jährlich.
Wann gilt das nicht?
Rein konservativ tätige HNO-Ärzte haben ein geringeres Haftungsrisiko. Angestellte HNO-Ärzte werden im Haftungsfall primär vom Arbeitgeber unterstützt.
Ärzteversichert empfiehlt HNO-Ärzten Rechtsschutzversicherungen mit Deckung für operative Behandlungsfehlervorwürfe und KV-Verfahren.
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