Eine private Unfallversicherung ist für HNO-Ärzte mit operativem Schwerpunkt empfehlenswert, da sie bei dauerhafter Invalidität durch Freizeitunfälle eine Kapitalleistung zahlt – eine Handverletzung kann die mikrochirurgische Tätigkeit am Ohr oder die endoskopische Arbeit beeinträchtigen, ohne dass volle Berufsunfähigkeit vorliegt.
Hintergrund
HNO-Ärzte benötigen für endoskopische Eingriffe und Ohr-Operationen eine ausgeprägte Feinmotorik. Eine Sportverletzung an Hand oder Arm kann diese Fähigkeit dauerhaft einschränken. Die Unfallversicherung zahlt in solchen Fällen eine anteilige Invaliditätsleistung. Empfohlen wird eine Grundsumme von 100.000–250.000 € mit Progression. Die Prämie liegt bei 100–250 € jährlich.
Wann gilt das nicht?
Konservativ tätige HNO-Ärzte ohne operative Schwerpunkte haben ein geringeres spezifisches Risiko. Bei umfassender BU-Absicherung kann die Unfallversicherung nachrangig sein.
Ärzteversichert berät HNO-Ärzte zur sinnvollen Kombination von BU- und Unfallversicherung und berücksichtigt das Anforderungsprofil der HNO-Chirurgie.
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