Eine private Unfallversicherung ist für HNO-Ärzte mit operativem Schwerpunkt empfehlenswert, da sie bei dauerhafter Invalidität durch Freizeitunfälle eine Kapitalleistung zahlt, eine Handverletzung kann die mikrochirurgische Tätigkeit am Ohr oder die endoskopische Arbeit beeinträchtigen, ohne dass volle Berufsunfähigkeit vorliegt.

Hintergrund

HNO-Ärzte benötigen für endoskopische Eingriffe und Ohr-Operationen eine ausgeprägte Feinmotorik. Eine Sportverletzung an Hand oder Arm kann diese Fähigkeit dauerhaft einschränken. Die Unfallversicherung zahlt in solchen Fällen eine anteilige Invaliditätsleistung. Empfohlen wird eine Grundsumme von 100.000–250.000 € mit Progression. Die Prämie liegt bei 100–250 € jährlich.

Wann gilt das nicht?

Konservativ tätige HNO-Ärzte ohne operative Schwerpunkte haben ein geringeres spezifisches Risiko. Bei umfassender BU-Absicherung kann die Unfallversicherung nachrangig sein.

Ärzteversichert berät HNO-Ärzte zur sinnvollen Kombination von BU- und Unfallversicherung und berücksichtigt das Anforderungsprofil der HNO-Chirurgie.

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